Rufen Sie für Cstv. 63 / B. §

Liebe Stakeholder!

Wir weisen Sie hiermit darauf hin, dass das Vermögen des Schuldners nach dem derzeitigen Stand des Liquidationsverfahrens nicht ausreicht, um die erwarteten Liquidationskosten zu decken, und / oder aufgrund von Mängeln in den Aufzeichnungen oder in der Rechnungslegung das Liquidationsverfahren nach den allgemeinen Regeln technisch unmöglich ist. 63 / B. § (1) beabsichtigen wir, beim Gericht einen Antrag auf vereinfachte Liquidation zu stellen.

Wenn Sie kreditwürdige Kenntnisse über das Vermögen des Schuldners haben (Immobilien oder andere Vermögenswerte, einschließlich Forderungen und Eigentumsrechte) oder bei der Durchführung des Verfahrens gemäß den normalen Regeln behilflich sein können, melden Sie dies bitte innerhalb von 15 Tagen. zum Liquidator.